@ bayern klassisch
[#29]Hallo Ralph,
sehe soeben Deinen "Post" mit der Frage "Eigenhändig zu übergeben".
In der Schweiz gibt es diese Art von Postübergabe auch heute noch. Sie muss allerdings bezahlt werden und wird höchstens bei eingeschriebenen Briefen oder gerichtlichen Vorladungen angewendet. ABER: Ob es diese eigenhändige Übergabe 1860 schon gab, und dann noch ohne ein Aufgeld zu bezahlen, weiss ich leider nicht. Da sind andere Spezialisten gefragt.
Wie sagt man doch so schön: Bei Philaseiten werden Sie geholfen.
Wünsche Dir noch einen sonnigen Tag
Hanspeter