@ jmh67
[#5]Postwertzeichen sind es natürlich nicht, Gebührenzettel aber schon, beim BPP heißt es dazu im Begriffslexikon:
Falls lokal der Barfreimachungsvermerk durch Gebührenzettel, die nicht an das Postpublikum abgegeben wurden, angebracht wurde, handelt es sich prinzipiell um Barfrankaturen (z.B. Deutsche Lokalausgaben).Genau das ist ja hier der Fall. Allerdings würde ich den Wert auch nicht höher als für einen "Gebühr bezahlt"-Stempel sehen.
Beste Grüße
Eckhard