@ gabriele
[#52]Hallo Gabi,
die 72 hat nichts mit einer Nachgebühr zu tun, die Postkarte war ja korrekt frankiert.
Beim Versand von Belegen in zusammengebundenen Paketen an den gleichen Bestimmungsort wurde oft auf dem obersten Beleg die Gesamtstückzahl von Belegen in diesem Paket notiert.
Nachstehend ein unterfrankierter Beleg von Cannstadt mit Portomarken.
Cannstadt, Württemberg nach SCHAFFHAUSEN, 22. Dez. 1884
Um 5 Pfennige unterfrankierte Karte, umgerechnet = 6¼ Rappen.
Taxierung: Doppelter fehlender Betrag = 12½ Rappen, dann aufgerundet auf die nächsten vollen 5 Rappen.
Auch hier wieder Zahlen in blau, muss ein grosses Paket gewesen sein. Daraus wurde ein Teil entnommen und der Rest mit neuer Notierung weiterverschickt.
Interessant ist die Berechnung der fehlenden Taxe in der Währung des Empfängerlandes. Es wurde folgendermassen berechnet
Ausl. Fehlbetrag
-----dividiert durch-----. Ergebnis multipliziert mit dem Schweiz. AUSLAND-BRIEFPORTO und dann den Betrag verdoppeln
Ausl. Briefporto
Dazu musste man wissen, wie hoch die korrekte ausl. Postkartentaxe war, auch die Taxe des normalen Auslandbriefes in das Empfängerland.
Ob dann die fehlende Taxe verdoppelt und aufgerundet wurde, war jeder Postanstalt selbst überlassen.
Viele Grüsse
SH-Sammler
Hanspeter