@ EdgarR
[#2024]Guten Abend, EdgarR,
1962 (Stempeldatum) hatte die damalige Deutsche Bundespost den gesetzlichen Auftrag, die Rundfunk- (Fernseh-/ Drahtfunk-) Gebühren einzuziehen. Dies geschah durch die Briefzusteller "vor Ort". Die fälligen Gebühren wurden monatlich bei den Teilnehmern bar kassiert.
Zur Abwicklung dieses Auftrags waren bei den Postämtern V (V = mit Verwaltung = "Hauptpostämter") Rundfunkstellen eingerichtet, die z. B. Gebührenquittungen zu drucken (per "Adrema", siehe Wikipedia) hatten und für die permanente Aktualisierung der Teilnehmer-Karteien (An-/ Abmeldung, Umzug, Gebührenbefreiung, Todesfall etc.) verantwortlich waren.
Dieses bis Anfang der 70er Jahre praktizierte Verfahren wurde dann aber nach und nach durch bargeldlose Einzugsmöglichkeiten abgelöst.
Bei dem gezeigten Stempel dürfte es sich um einen sogenannten Innendienst-Stempel handeln.
Moin aus Ostfriesland, "lueckel2010"