@ Journalist
[#3]Vielen Dank für die Info, Jürgen.
Von mit Absenderfreistempeln vorfrankierten Rückumschlägen höre ich zum ersten Mal und kann mir deren Sinn aus DPAG-Sicht nicht wirklich vorstellen. Die notwendige Prüfung im BZ müsste doch viel aufwändiger sein als das nachträgliche Abrechnen von Antwort-Schreiben beim Empfänger im üblichen Verfahren.
Gruß
Uli