@ bayern klassisch
[#860]zuerst mal, ganz sicher ein schöner Beleg, den nur der Kenner einzuschätzen weiß. Ich bin da leider kein Kenner.
Nun jedoch meine Anmerkung bzw. Frage: Wie errechnet sich die zwei Mal + 1 Sgr? War das eine Strafgebühr für nicht freigemachte Briefe?
Wenn aber doch der Brief mit 9 Kr freigemacht war, wären dann nicht nur einmal 3 + 1 Sgr, also 4 Sgr richtig gewesen?
So würde ich das interpretieren, als jemand, der keine Ahnung hat. Sicher wirst du für Aufklärung sorgen. Oder waren die 1 Sgr eine andere Gebühr?
Viele Grüße,
Klemens