Liebe Freunde,
heute zeige ich meinen 4 x Brief von Bayern (Einlieferung bei der Bahnpost, wo unbekannt) nach Rödelheim (heute: Frankfurt am Main, Kreuzerbezirk), der in meiner Contraventions-Sammlung bestens aufgehoben ist, denn der Bahnpostbeamte hätte im Falle einer Aufdeckung der Nichtstempelung der beiden Marken das 10fache des Markenwertes bezahlen müssen, also eigentlich 40x.
Frage: Da die 1 x Marke das taxische Bestellgeld decken sollte, was nicht möglich war, hätten im Falle der Aufdeckung nicht auch 30 x Strafe gereicht?
Siegelseitig der Zettel von Maria Brettl, die mit einer bayer. 4 x Frankatur in den DÖPV nichts anfangen konnte, wie die allermeisten damals um 1990.
Liebe Grüsse von bayern klassisch