@ bayern klassisch
[#108] Wenn nicht, dann muss der Absender aktiv, oder der Empfänger passiv portofrei gewesen sein.Hallo Ralph,
der Empfänger war "procurer général" -> übersetzt "Generalstaatsanwalt". Ich denke, dass hier eine passive Portobefreiung zum Zuge kam.
Beste Grüsse!
Lars