@ Regis
[#506]Die Stuttgarter Postüberwachungsstelle hat überhaupt nicht vorauseilend gehandelt, sondern exakt nach Vorschrift.
In der Anlage J des Mobilmachungsplans für das Deutsche Heer ist im §10 ganz klar geregelt, was bei einer drohenden Kriegsgefahr - die wurde am 31.07.1914 festgestellt - zu tun ist:
Gruß
wuerttemberger