@ rostigeschiene
[#8]Hallo Werner,
welche Brieftaxe legst Du bei Deiner Berechnung zu Grunde? Habe ich dort etwas übersehen? Seit 1.7.1875 richten sich die Postgebühren für Briefe nach dem Gewicht (bis 15 g und über 15 g bis 250 g) und nach Ortsverkehr / Nachbarortsverkehr und Fernverkehr. Eine Unterscheidung nach Oberamtsbezirken gab es nicht. Vielleicht beziehst Du dies in Deine Überlegungen mit ein.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred