@ briefmarkenwirbler24
[#26]Bei dem Brief von Aurich nach Esens handelt es sich um einen sogenannten Postvorschußbrief. Der Vorschuß ist vorderseitig vermerkt (6 ggr.). Zugrunde lag dem Vorgang eine entsprechende Forderung an den Adressaten. Der Absender bekam - in der Regel - den Postvorschuß von der Aufgabepostanstalt ausgezahlt. Insgesamt hatte der Empfänger den Postvorschuß, die Briefgebühr und die Procuragebühr zu zahlen. In diesem Fall 8 ggr. 5 Pfg.
Liebe Grüße
Altdeutschland