Nachfolgend eine auffrankierte Ganzsache (Porto zu 7,5 Pf.), wobei die Frankatur keinerlei Aufdruck aufweist:
Sendung vom 05.11.1916 aus Warschau nach BremerhavenWar es zulässig, Urmarken (und Ganzsachen) des Deutschen Reiches in dem besetzten Gebiet zu verwenden oder wäre der Beleg eher als durchgeschlüpft zu betrachten? Auf der Karte ist keinerlei Antwortvermerk ersichtlich.
Danke.
Gruß
Pete
@ Pete
[#1]Die Verwendung von Reichsmarken war zulässig, denn die Feldpostämter, über die z.B. gebührenpflichtige Telegramme aufgegeben werden konnten, frankierten mit Reichsmarken. Da überall die Reichsmark gültig war, gab es auch kein Währungsproblem. Die Verwendung ist aber aufgrund der Beschaffungsmöglichkeit beschränkt.
Gruß Regis