| Am 1907-10-18 unterzeichneten Vertreter von 44 Staaten die „5. Haager Konvention betreffend Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges“, die am 1907-04-09 durch den schweizer Bundesrat ratifiziert wurde.
Als sich Mitte 1940 die Internierung von Zehntausenden abzeichnete, verfassten Mitarbeiter der „Sektion für Gefangene und Internierte“ unter dem Druck der Ereignisse eiligst die „Provisorische Anleitung für das Gefangenen- und Interniertenwesen“. Unter anderem sieht die Anleitung eine militärisch strukturierte Tagesordnung mit zwei täglichen Appellen und innerem Arbeitsdienst vor. Die Verpflegung soll „bezüglich der Menge und Güte derjenigen der Armee entsprechen“. Die 2. polnischen Schützen-Division in der Schweiz
Der polnische Präsident Moscickiu legte am 1939-09-30 seine Ämter nieder und stellte sich den im Exil in Frankreich lebenden Polen zur Verfügung; neuer Präsident wurde Raczkiewicz, neuer Premierminister und Oberbefehlshaber der polnischen Armee General Sikorski; ein Vertrag zwischen ihm und dem französischen Premierminister Daladier sah die Gründung einer grossen polnischen Militäreinheit innerhalb der französischen Armee vor.
Auf abenteuerlichen Wegen folgten Tausende von Widerstandskämpfern dem Ruf ihrer neuen Regierung in den Westen, wo sie in der polnischen Exil-Armee vorwiegend Kader-Stellungen einnahmen. Eine Rekrutierung unter den rund 500.000 in der französischen Emigration lebenden Polen ergab 44.000 Soldaten. Anstatt der geplanten Stärke von 185.000 erreichten die polnischen Einheiten bis zum Mai 1940 nur eine Stärke von 82.000 Mann. Die kaum ausgebildete und mit veraltetem Material ausgerüstete 2. polnische Schützen-Division unter der Führung des polnischen Generals Bronislaw Prugar-Ketling bildete zusammen mit der 67. französischen Division und der 2. (marokkanischen) Shai-Brigade das 45. französische Armeekorps.
Als Mitte Juni 1940 die deutschen Truppen in Frankreich überraschend vom Westen in Richtung schweizer Grenze vorrückten, schnitten sie dem 45. französischen Armeekorps in der Nähe von Belfort den Rückzugsweg ins Landesinnere ab. Nach zweitägigen Kämpfen gingen die Munitions- und Lebensmittelvorräte zu Ende. Der kommandierende französische General Marius Daille hatte sich zu entscheiden: seine Soldaten in einen aussichtslosen Kampf und in die sichere Kriegsgefangenschaft zu schicken oder den Weg in die Schweiz in die Internierung anzutreten. Am 1940-06-19 verliessen die Truppen abends ihre Stellungen und unter dem Schutz ihrer Nachhuten überschritten sie bei Brémoncourt, Les Epiquerez und Gaumois die schweizer Grenze; neben Soldaten anderer Nationen 12.152 Polen, die bis Ende des II. Weltkriegs in der Schweiz interniert blieben.
Während der Internierung waren in der Schweiz 1.217 Orte mindestens einmal mit Internierten belegt. Die Armeeleitung gab dafür Gebiete frei, die weder in Grenznähe noch in grossen Städten lagen. Im Mai wurde das EKIH (Eidgenössisches Kommissariat für Internierung und Hospitalisierung) reorganisiert: die ursprünglichen Regionen Napf und Thur wurden durch die Abschnitte Büren, Brugg, Frauenfeld, Graubünden, Goldbach, Nollen, Tessin und Töss ersetzt, in denen sich Stammlager befanden, denen kleinere Arbeitslager untergeordnet waren, die sich mit relativ geringem Aufwand auf- und abbauen liessen. Eine zweite Umorganisation fand Ende 1941 statt: Es wurden die Abschnitte Aargau, Graubünden, Reuss, Rhone, Seeland, Tessin und Thur geschaffen, sowie eine Gruppe von Hochschul- und Gymnasial-Lagern.
Die Umzäunung und scharfe Bewachung hatte offiziell den Grund, die Insassen an einem Ausbruch zu hindern, denn diese wollten sich nach Frankreich absetzen, um sich dann den in Schottland neu aufgestellten polnischen Truppen anzuschliessen. Der 5. Haager Konvention nach hatte die Schweiz dies zu verhindern; dennoch sind in den ersten 18 Monaten 1.769 Polen nach Frankreich geflohen. Inoffiziell aber wollte man Deutschland entgegen kommen, das die Internierung misstrauisch beobachtete, und der zweite Grund war die fast vollständige Isolierung von der zivilen Bevölkerung. Trotz des Kontaktverbotes heirateten bis Oktober 1945 316 Schweizerinnen einen polnischen Internierten und bis Mai 1946 wurden 515 Internierte Väter von unehelichen Kindern, davon waren 369 Polen. Auf einer ausserordentlichen Sitzung am 1945-05-08 beschloss der schweizer Bundesrat die raschestmögliche Rückführung aller noch in der Schweiz internierten Personen. Ab Mitte Mai 1945 brachten wöchentlich drei Züge je 200 Polen nach Frankreich, wo sie in Grenoble demobilisiert wurden und eine bescheidene Geldprämie erhielten. Zwischen dem 1945-06-26 und dem 1945-10-03 wurden die Rückführungen wegen politischer Spannungen in Polen eingestellt. Ende 1945 wurden noch einmal rund 1.100 Polen nach Frankreich gebracht. Auf eigenen Wunsch blieben rund 1.300 Studenten und Internierte, die sich weder für eine Rückkehr nach Frankreich oder Polen entschliessen konnten, zurück. Die Post der Internierten
Gemäss der schweizer Feldpostanleitung hatte der Feldpostdirektor den Postdienst der Internierten zu steuern und zu kontrollieren.
Schon während des Überschreitens der schweizer Grenze liess er als Erstes jedem Internierten zwei Militärpostkarten aushändigen, mit denen sie ihre nächsten Angehörigen über ihren Aufenthalt in der Schweiz benachrichtigen konnten.
Der Postverkehr der Internierten mit Polen war nicht allzu schwierig; sie genossen Portofreiheit für:
- gewöhnliche Briefe und Postkarten
- Wertbriefe im Auslandsverkehr
- Postanweisungen
- Pakete bis 5 kg.
Die Zuschläge für Eil- oder Luftpostsendungen mussten jedoch bezahlt werden, ebenso die volle Gebühr für Eilpakete in das Ausland. Die Internierten durften monatlich 4 Postkarten und 2 Briefe versenden, weil die zentrale Zensurstelle überlastet war. Es durften nur einfache, nicht gefütterte, Umschläge verwendet werden; bis auf bestimmte Vordrucke waren Ansichtskarten untersagt. Sämtliche Post musste offen und mit der vollständigen Adresse des Absenders bei der Postammelstelle des Lagers abgegeben werden. Für den Postdienst in den Lagern hatten die schweizer Lagerkommandanten geeignete Internierte zu bestimmen, die mindestens den Dienstgrad Unteroffizier haben sollten, welche dann ermächtigt waren, die Post der Internierten zur zivilen Post zu bringen und abzuholen. Die Sendungen persönlich oder durch schweizer Bürger bei der zivilen Post einzuliefern, war untersagt. Am 1940-06-25 verfügte der Kommissar für Internierungen im Armeekommando, dass sämtliche aus- und eingehende Post der Internierten einer Zensur unterzogen werden musste. Das galt ohne Ausnahme auch für die Post an und von Konsulaten und Gesandtschaften, was in der Praxis auch durchgeführt wurde. Die Mitarbeiter der „Zensurstelle der Interniertenpost“ suchten nach Bemerkungen, die Fluchtabsichten oder unerlaubte Beziehungen zur Zivilbevölkerung enthielten. Ebenfalls konfisziert wurden Schreiben, in denen Internierte um Lebensmittel oder Rationierungsmarken baten. Briefe und Karten, die mehr als Unverbindliches enthielten, blieben in der Zensurstelle liegen oder wurden an die Heerespolizei übergeben. Entwichene und in die Schweiz geflüchtete Kriegsgefangene unterlagen diesen Bestimmungen nicht: ihre Sendungen konnten geschlossen bei der Post eingeliefert werden und unterlagen auch nicht der Zensur.
Da aber an vielen Orten ehemalige Kriegsgefangene und Internierte in gleichen Lagern untergebracht waren, ergaben sich Schwierigkeiten bei der Zensurstelle. Da sie keinerlei Vermerke auf den Sendungen an ehemalige Kriegsgefangene anbrachte, wurden sie wegen der Unkenntnis, dass sie nicht der Zensur unterlagen, von der zivilen Poststelle wieder an die Feldpostdirektion in Bern zurückgesandt. Um dies zu vermeiden, führte die Zensurstelle den Stempel „Zustellen / Feldpostdirektion“ ein, der in roter Farbe sowohl auf der zensierten Interniertenpost wie auch auf der unzensierten Post der ehemaligen Kriegsgefangenen abgeschlagen wurde. Somit durften nur Postsendungen mit diesem roten Stempel an zivile Empfänger, bzw. an die Internierten ausgehändigt werden. Über sämtliche Internierte wurden Karteikarten geführt, in die jede Aufenthalts-Veränderung eingetragen wurde. Dadurch war es der Post möglich, jeden Internierten ausfindig zu machen und ihm ohne Verzögerung bis in die kleinsten Nebenlager/Arbeitslager die Postsendungen zuzustellen. Die Post von allen Internierten wurde im jeweiligen Lager gesammelt und ging dann im allgemeinen an die zivile Poststelle des Ortes, die damit zur „Internierungspoststelle“ wurde. Sie leitete die gesammelten Sendungen in Postsäcken an das „Betriebsbureau für Interniertenpost“ weiter. Von dort wurden sie der Zensurstelle zugeführt und danach zur Weiterbeförderung an das „Betriebsbureau für Interniertenpost“ zurückgegeben. Die Post an einen Internierten wurde von bestimmten Stellen der Bahnpost bzw. der zivilen Post zusammen mit der Feldpost für schweizer Militärangehörige an den Feldpostdienst in Bern gebracht, dort aussortiert und der Zensurstelle übergeben. Nach der Zensur ging sie an das „Betriebsbureau für Interniertenpost“, welches sie nach Lagern sortierte und an die „Internierungspoststellen“ weiterleitete. Eingeschriebene Sendungen von einem Internierten wurden mit einem vorgedruckten orangeroten Leitzettel „Feldpost Bern“ versehen. Von der Feldpost wurde die Sendung dann der Zensurstelle zugeführt und danach der zivilen Post zur Weiterleitung übergeben. Eingeschriebene Sendungen an einen Internierten erhielten beim „Betriebsbureau für Interniertenpost“ ebenfalls einen orangeroten Leitzettel mit der Angabe der zivilen Poststelle, welche für das Lager zuständig war. Für grössere Lager wurden gedruckte Leitzettel angefertigt, während in der Regel der Ortsname handschriftlich hinzugefügt wurde. Pakete wurden direkt an die Internierungslager befördert. Dort hatte sie dann der Lagerkommandant im Beisein des Empfängers oder eines Zeugen zu öffnen und kontrollieren. Falls sich irgendwelche schriftlichen Mitteilungen oder Zeitungen darin befanden, wurden sie beschlagnahmt und komplett an die Zensurstelle zur Überprüfung gesandt. Der Lagerkommandant hatte keinerlei Recht, Briefe zu öffnen oder irgendwelche Postsendungen zu beschlagnahmen. Es war aber seine Pflicht, die eingehende Post zu prüfen, ob sie bereits der Zensurstelle vorgelegen hatte. Wenn eine Prüfung bzw. Zensur nicht stattgefunden hatte, durfte die Sendung im Prinzip nicht an den Internierten ausgehändigt werden. 546 Postämter haben einen eigenen Stempel für die Post der Internierten verwendet. Es war verboten, mit diesen Stempeln schweizer Marken zu entwerten oder Sendungen zu Sammlerzwecken abzustempeln. Lediglich auf zuschlagspflichtigen Postsendungen, wie Luftpost oder R-Briefen, die zusätzlich mit schweizer Marken frankiert werden mussten, durften diese mit den „Interniertenpoststempeln“ entwertet werden. Sendungen, die nur mit schweizer Marken frankiert waren, durften nur mit dem gewöhnlichen Tagesstempel des zivilen Postamtes abgestempelt werden. In diesem Fall musste der „Interniertenpoststempel“ neben der Marke auf der Postsendung angebracht werden.
Es war verboten, die Postsendungen des schweizer Lagerpersonals, einschliesslich des schweizer Lagerkommandanten, mit den „Interniertenpostempeln“ abzustempeln. Die „Internierungspoststellen“ führten spezielle Stempel; die Inschriften waren hauptsächlich in französisch, einige wenige in italienisch; bis 1943 meist mit Angabe des Ortes, danach ohne Ort-Angabe. Schild führt 30 verschiedene Typen der Stempel auf; dazu gab es zahlreiche Nebenstempel, die in der Regel auf Postsendungen abgeschlagen wurden, welche direkt an das schweizer Lagerführungs- bzw. Aufsichtspersonal (Lagerkommandant, Wachpersonal) adressiert waren. Angesichts der Menge an Briefen und Paketen in dem Zusammenhang mit den Internierten und deren Familien wurde schliesslich in Münchenbuchsee durch die Feldpost ein spezielles Amt für Internierte eröffnet. Von Juli bis November 1940 wurden rd. 2,5 Mio. Briefe abgesandt und etwa die gleiche Menge empfangen. Über 200.000 Pakete wurden versandt und kamen an. Die Internierten gaben eigene Vignetten und Postkarten mit Vignetten-Zudruck heraus. Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, und wird an dieser Stelle wiederholt, dass es sich dabei um rein private Erzeugnisse handelte, die nichts mit der zivilen Post zu tun hatten. Irgendwelche Zuschläge war nicht notwendig, da ja gewöhnliche Postsendungen der Internierten immer portofrei waren. Diese Vignetten und Postkarten mit Vignetten-Zudruck waren rein privater Herstellung, welche die Internierten für Wohltätigkeitszwecke verwendet hatten. Seitens der zivilen Post wurde geduldet, dass sie auf Postsendungen aufgeklebt wurden; sie durften aber nicht mit dem Interniertenpoststellen-Stempel entwertet werden. Jedoch aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit geschah dies doch manchmal.
© Petriuk
Die Post der Internierten in der Schweiz
1940 - 1946
Georges Schild
„Der Ganzsachensammler“,
CH-3011 Bern, ca.. 1974
(Phil. Bibl. München,
428/75)
s.a. Berner
Briefmarken-Zeitung (BBZ) 1940, S. 116 ff.
I. Kurzer
Abriss über die Geschichte der Internierung in der Schweiz
Nachdem Hitler den
ursprünglich für den 12. November 1939 vorgesehenen Angriff im Westen
insgesamt 29 mal verschoben hat, lässt er seine Armeen am 15. Mai 1940
[nach meiner Kenntnis am 10. Mai]
gegen Holland und Belgien losschlagen. Holland kapituliert am 15.5.,
Belgien am 28.5. Frankreich wird von Westen her umfasst. Am 4.6.
Einnahme von Dünkirchen, -nachdem sich die britische Armee unter
Hinterlassung des Kriegsmaterials nach England zurückziehen konnte.
Kampflose Besetzung von Paris am 14.6., sowie Einbruch in die
Maginotlinie. Am 17.6. bildet Pétain ein neues Kabinett und bittet um
Waffenstillstand. Die deutschen Truppen erobern Lyon und eilen ihren
italienischen Kampfgefährten durch das Rhônetal zu Hilfe, um die
Alpenpässe in die Hand zu bekommen. Am 18./19.6. Übertritt des
französischen 45. Armeekorps unter General Daille mit der 2.
polnischen Jägerdivision unter General Prugar-Ketling in die Schweiz,
wo diese Truppen entwaffnet und interniert werden. Insgesamt handelt
es sich um 42.000 Soldaten, darunter 600 Belgier und 100 Engländer,
sowie 13.000 Polen, welche bis Ende 1943 den Stamm der Internierten
bilden werden, während die Franzosen im Januar/Februar 1941 schon
wieder bis auf vereinzelte Ausnahmen nach Frankreich zurückkehren
können.
Von Februar 1941 bis August 1943
bleibt die Zahl der Internierten mit rd. 10.500 bis 11.000 konstant,
darunter 85 Engländer. Im September 1943 (nach der Landung der
Amerikaner in Italien und der Entwaffnung der italienischen Verbände
in Norditalien durch die Deutschen) steigt die Zahl ganz plötzlich auf
33.000 an, nachdem sich 21.400 Italiener in die Schweiz abgesetzt
haben, wo sie z.T. den Status von „Militärflüchtlingen“ (im Gegensatz
zu den „Militär-Internierten“) erhalten. Ihren Höhepunkt erreicht die
Zahl der Internierten mit 41.700 im September 1944. Darunter befinden
sich u.a. 760 Franzosen, 3.350 Engländer (sozusagen alles entwichene
Kriegsgefangene), 1.200 Amerikaner, 850 Russen, 800 Griechen. Danach
geht die Zahl bis im April 1945 auf 35.000 zurück, um im Mai nochmals
40.100 zu erreichen (darunter 4.740 Deutsche und 7.400 Russen,
darunter auch Angehörige der Wlassow-Armee).
Von Juni 1940 bis März 1946
durchliefen insgesamt 104.900 Internierte, Militärflüchtlinge,
entwichene Kriegsgefangene, Deserteure und Hospitalsierte aus total 36
Ländern die Schweizer Lager, darunter je ein Iraker, Brasilianer,
Türke, Malteser, Schwede und weniger als 10 Dänen, Argentinier,
Luxemburger, Spanier und Palästiner.
Es sind somit zwei
grosse Internierungsperioden zu unterscheiden: vom Juni 1940 bis
Januar 1941 und von Oktober 1943 bis Juli 1945. Dazwischen befanden
sich ständig rd. 10.500 bis 11.000 Internierte in der Schweiz,
hauptsächlich die Polen der 2. polnischen Jägerdivision; von diesen
waren am 1.3.1946 noch immer 1.150 hier im Lande. Ein Teil von ihnen
setzte sich nach Frankreich ab, da sie eine gewaltsame Auslieferung an
Polen befürchteten. Zufolge der grundlegend geänderten politischen und
sozialen Verhältnisse zogen sie es nämlich vor, im Westen zu bleiben.
Übrigens ist noch zu
erwähnen, dass insgesamt 18.000 Internierte aus den Lagern flüchteten,
von welchen 12.900 nicht wieder eingebracht werden konnten, womit
bewiesen ist, dass die Bewachung nicht allzu streng gehandhabt wurde.
Dazu ist jedoch zu bemerken, dass ein Teil erst nach Kriegsende
flüchtete, Hauptsächlich die Amerikaner scheinen aus der Flucht einen
Sport gemacht zu haben, gelang doch mehr als der Hälfte von Ihnen zum
grossen Teil mit der aktiven Hilfe der Konsulate und auch ihrer
Gesandtschaft die Flucht.
Die Internierten waren
in der Regel nicht in umzäunten, bewachten Lagern untergebracht,
sondern befanden sich teils bei Privaten, teil in Baracken, welche
speziell für sie erstellt wurden. In den Lagerorten konnte sie sich
ziemlich frei bewegen und ihre Arbeitskraft war begehrt. Viele halfen
bei der grossen „Nationalen Anbauschlacht“ (dem nach dem späteren
Bundesrat so genannten „Plan Wahlen“), in der sie Meliorationsarbeiten
in den grossen Mooren verrichteten. Auch Strassen wurden durch die
Internierten gebaut, so z.B. die Sustenstrasse, an deren Bau sie
erheblich beteiligt waren. Da viele Polen vorher in dem
nordfranzösischen Grubengebiet gearbeitet hatten, war es nur
natürlich, dass man aus ihnen auch Minenarbeiter für die kleine
Kohlengrube Chandoline im Wallis rekrutierte. Es würde den Rahmen
dieses Aufsatzes sprengen, wollte man alle die grösseren Arbeiten hier
aufführen, an welchen die Internierten beteiligt waren.
Wenn oben gesagt wurde,
dass die Lager meistens offen waren, so gab es zweit Ausnahmen:
nämlich Büren an der Aare und das Wauwilermoos bei Schötz. In Büren
befand sich ein sehr grosses, stacheldrahtumzäuntes Lager mit
maschinengewehrbestückten Wachturm für 5.000 bis 6.000 Internierte.
Das andere grosse Lager befand sich im Wauwilermoos: hier waren
Internierte untergebracht, welche mit der Disziplin oder dem
Strafgesetz in Konflikt geraten waren. Es handelte sich um ein
ausgesprochenes Straflager. Man ging jedoch sehr rasch von diesen
Mammut-Lagern ab, da sie sich nicht bewährten und errichtete kleinere
Lager für 200 bis 300 Internierte. Bis zum Schluss des Krieges waren
in rd. 1.000 Dörfern und Städten für kürzere oder längere Zeit
Internierungslager eingerichtet
Den Internierten wurde
die Möglichkeit gegeben, sich weiterzubilden, bzw. ihre durch den
Krieg unterbrochenen Studien fortzusetzen. In Burgdorf wurde ein
Gymnasiallager, in Winterthur (in Verbindung mit der Eidgenössischen
Technischen Hochschule und der Universität Zürich), sowie in
Grangeneuve-Haute-Rive bei Fribourg je ein Hochschullager errichtet.
Dazu kam noch ein Lager für Handelshochschüler in Sirnach, welches
später nach Herisau verlegt wurde. In den letzten Jahren der
Internierung ging man dazu über, den Internierten den Besuch der
Universitäten selber zu gestatten.
Während der
Internierungszeit starben insgesamt 446 Internierte, mehrere von ihnen
begingen Selbstmord oder ertranken auf der Flucht. Einige wurden von
den Schweizer Wachmannschaften erschossen, meistens bei durch
Alkoholexzesse verursachten Krawallen. Hauptsächlich die Russen waren
bei der Bevölkerung wegen ihrer Vorlieben zum Alkohol und dadurch
entstehenden Raufereien sehr gefürchtet, weshalb von Schweizer Seite
hier und da von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden musste.
Trotz eines ominösen
Befehls vom 1.11.1942 (dem sogen. „Orangebefehl“), welcher intime
Beziehungen der internierten zu den Zivilisten verbot, kam es doch zu
sehr enger Berührung mit der Weiblichkeit. Dies wird bewiesen durch
die Tatsache, dass bis zum 20.5.1946 insgesamt 522 Kinder
anerkannterweise Internierte zu Vätern hatten. Bis zu diesem Zeitpunkt
wurden denn auch 449 Bewilligungen zur Eheschliessung erteilt.
Es sei hier noch ein
Wort über die Einteilung der Schweiz in sogen. Internierungs-Regionen
verloren. Diese Regionen (welche später aufgelöst und in kleinere
Internierungs--Abschnitte umgewandelt wurden) waren
Verwaltungseinheiten, deren Grösse im verlauf des Krieges mehrmals
geändert wurde, und die mit den bestehenden Kantonsgrenzen nicht
unbedingt überein stimmten. Am Anfang gab es lediglich drei dieser
Regionen, nämlich „Napf“ (welche das Gebiet von Napf bis zum Jurafuss
umschloss), „Seeland“ und „Oberland“, wozu im Sommer 1940 noch „Thur“
und „Menthue“ kamen, während die Region „Oberland“ aus militärischen
Gründen schon bald aufgelöst wurde. Nach der Umwandlung in
„Internierungs--Abschnitte“wurden folgende Abschnitte gegründet: „Töss“,
„Aare“, „Rhône“, „Menthue“,
„Sitter“, „Reuss“, „Thur“, „Graubünden“, „Tessin“; sowie die
Internierten-Hochschullager. Man findet die Bezeichnung
„Internierungs--Region“ oder „Internierten-Abschnitt“ oft auf Belegen
des Schweizer Lagerpersonals in den sogen. „Kommandostempeln“. Es
handelt sich hierbei jedoch nicht um Interniertenpost im eigentlichen
Sinne.
II. Die Post der in
der Schweiz Internierten und Hospitalisierten ausländischen
Militärpersonen
Gemäss der
Feldpostanleitung hat der Feldpostdirektor den Postdienst der
internierten ausländischen Heeresangehörigen zu ordnen und zu
überwachen, wobei jedoch unter „überwachen“ nicht „Zensur zu verstehen
ist, wie in andern Ländern. Es sei hier von allem Anfang an darauf
hingewiesen, dass sich der damalige Feldpostdirektor schon allein aus
menschlichen Grünen gegen eine generelle Zensur der Interniertenpost
aussprach und verschiedentlich für ihre Abschaffung plädierte, jedoch
ohne Erfolg. Mehr über die Zensur in einem besonderen Kapitel.
Als am 18.6.1940 fast
vier Divisionen die Grenzen überschritten, um sich in der Schweiz
internieren zu lassen, wurde die Feldpostdirektion vor sehr grosse
Probleme gestellt. Man hatte nicht mit einem so raschen Zusammenbruch
der französischen Armee gerechnet, weshalb eine eigentliche
Organisation nur nur der Post, sondern auch der Lager noch gar nicht
bestand. Es herrschte ein ziemliches Durcheinander und von einer
Koordination der verschiedenen Dienste konnte nicht gesprochen werden.
Als der Feldpostdirektor
von dem Übertritt der Franzosen und Polen erfuhr, liess er als Erstes
allen Internierten noch an der Grenze zwei Militärpostkarten
austeilen, mit welchen sie ihre nächsten Angehörigen benachrichtigen
konnten, dass sie sich in der Schweiz befänden. Schon am 2.6.1940
lagen bei der Feldpostdirektion 60.000, am 30.6. bereits 180.000
dieser Karten. Wie und ob sie weiter-befördert werden könnten, war in
diesem Zeitpunkt noch völlig ungewiss. Dazu kam, dass die
Feldpostdirektion anfänglich von den zuständigen Armeebehörden völlig
im Ungewissen gelassen wurde, wohin die Internierten verbracht worden
waren und wo sich die einzelnen Lager befanden. Sie war völlig auf
sich allein angewiesen und versuchte telefonisch bei den Poststellen
oder aber durch Erkundungsfahrten durch ganze Gegenden herauszufinden,
wo die Internierten überhaupt untergebracht waren. Erst oft nach
Monaten erhielt die Feldpostdirektion von den zuständigen Kommandos
der Internierungsabschnitte Meldungen über die Eröffnung oder
Schliessung von Lagern, und dies änderte sich erst später, als sich
die ganze Organisation eingespielt hatte. Infolge ihrer eignen
Organisation war die Feldpostdirektion jedoch in jeden Moment bestens
über die Lager und ihre Insassen informiert, so dass sie die Meldungen
der verschiedenen Kommandos gar nicht benötigte.
Die Weiterbeförderung
der Interniertenpost ins Ausland war naturgemäss sehr oft schwierig.
So konnten die Karten, welchen den internierten bei ihrem Übertritt im
Juni1940 ausgeteilt wurden, erst am 17.7.in das besetzte Frankreich
befördert werden (Frankreich war in diesem Zeitpunkt in ein
„besetztes“ und ein „unbesetztes Gebiet“ geteilt, getrennt durch die
Demarkationslinie). Die eingeschriebenen Briefschaften wurden aber
jedoch Januar 1941 wieder zurück geschickt. Ab 31 Juli 1940 war die
Demarkationslinie für den zivilen Postverkehr vollständig gesperrt und
lediglich dank der Unterstützung des IRK in Genf konnten
uneingeschriebene Sendungen von Internierten über den Delegierten des
IKRK in in Melun nach dem besetzten Frankreich in direkten Säcken an
die „Agence des prisioners de guerre, Paris XV“ geleitet werden.
Mit Polen war der
Postverkehr der Internierten nicht allzu schwierig, wie die vielen auf
dem Markt befindlichen Belege beweisen. Es herrschte ein reger
Verkehr, bei welchem auch Uhren und andere für damalige Zeiten
Luxusgegenstände nach Polen gesandt wurden, welche die Angehörigen in
Esswaren umtauschen konnten. Nach dem Einmarsch der Russen in Polen
kam der Verkehr eine Zeit lang völlig zum Erliegen und wurde erst 1946
wieder aufgenommen, zeitweise durch Vermittlung des IKRK über Ankara
und Budapest.
Nach Süditalien ging die
Post im Dezember 1943 über Basel – Paris – Madrid – Alger, während
sich in Norditalien ein lebhafter Briefschmuggel in die Schweiz
entwickelte.
Der Internierte genoss
Portofreiheit für folgende ein- und ausgehende Postsendungen:
-
uneingeschriebene
Briefe und Karten;
-
- Wertbriefe und
Wertschachteln im Auslandsverkehr;
-
- Postanweisungen;
-
- Pakete bis zu 5 kg
und in gewissen Fällen (unteilbares Gut) bis zu 10 kg.
(Die Portofreiheit für
Pakete von Internierten ging somit aufgrund des Weltpostvertrages
weiter als diejenige für Schweizer Wehrmänner, welche nur bis 2,5 kg
schwere Pakete portofrei befördern lassen konnten, aber immerhin bis
fünf pro Postabgang.)
Wenn Eilzustellung oder
Beförderung auf dem Luftwege verlangt wurde, so waren nur die
diesbezüglichen Zuschläge zu entrichten. Lediglich für Eilpakete nach
dem Ausland musste die volle Taxe bezahlt werden.
Die Internierten durften
monatlich 2 Briefe und 4 Karten versenden, welche Beschränkungen
jedoch lediglich auf die Überlastung der Zensurstelle zurückzuführen
waren. In der Praxis wurde diese Bestimmung durch die mit der
Kontrolle beauftragten Lagerkommandanten sozusagen nicht beachtet. Zu
bemerken ist auch, dass für entwichene Kriegsgefangene diese
Einschränkung nicht galt: deren Post war auch nicht der Zensur
unterworfen.
Es war den Internierten
untersagt, gefütterte Briefumschläge zu verwenden, Ansichtskarten zu
verschicken (mit Ausnahme derjenigen, welche den Aufdruck „BRB
3.10.39“ trugen, oder ihre Post selbst oder durch Zivilisten der
Zivilpost zu übergeben. Im weiteren waren die Sendungen offen
aufzugeben und hatten die vollständige Adresse des Absender zu tragen.
Post der entwichenen Kriegsgefangenen konnte geschlossen aufgegeben
werden.
Am 25.8.1941 wurde in
Leysin ein Lager für Hospitalisierte eingerichtet, in welchem
kurbedürftige französische, belgische und im September 1943 100
finnische Soldaten aufgenommen wurden. Diese Hospitalisierten durften
monatlich 4 Karten und 4 Briefe absenden. Auch sie kamen gestützt auf
einen BRB (Bundesratsbeschluss) in den Genuss der Portofreiheit,
jedoch hoffte die Postverwaltung, für die Taxen mit dem EKIH
(Eidgenössisches Kommissariat für Internierung und Hospitalisierung)
einen Pauschalvertrag abschliessen zu können, da für diese Gruppe kein
Anrecht auf Portofreiheit bestand. Aus diesem Grunde tragen die
späteren Stempel für das Hospitalisierungslager den Zusatz „affranchi
à forfait“. Interessant ist noch,
dass die Post der hospitalisierten Franzosen mit Einwilligung des
deutschen Reichspostministeriums in das besetzte Frankreich befördert
werden konnte, und zwar über Frankfurt a.M. nach Paris. Jede dieser
Sendungen erhielt den Stempelabdruck „Mit Bewilligung des RPM vom
24.11.41“.
Für die Hospitalisierten wurde
eine spezielle Postkarte von der Feldpostdirektion ausgegeben.
Druckvermerk: „FP 519 – IV.42 – 20.000 – 57613“.
III. Die Organisation der Post
der Internierten
…
Der administrative Dienst
Betriebsbureau für
Interniertenpost
Postdienst in den Lagern
Sendungen an die
Internierten
Eingeschriebene
Sendungen an Internierte
Eingeschriebene
Sendungen von Internierten
Paketpost
IV. Die Zensierung der
Interniertenpost
Zensurstreifen Typ I
(verwendet bis ca. 1944) auf weissem wie auch auf bräunlichem Papier
(Paketklebestreifen (Herst 1940, sehr selten).
Zensurstreifen Typ II
(verwendet ab 1944) hat dem Verfasser bisher nur auf weissem Papier
vorgelegen. Nach Wolter (Postzensur, Band II) soll er auch auf braunem
Papier existieren.
V. Die Stempel und
Vignetten der Interniertenpost.
A. Die Stempel der
Interniertenpost
Die
Interniertenpoststellen wurden mit speziellen Lagerstempeln mit oder
ohne Angabe des Lagerortes versehen, welche entweder deutsche,
französische oder italienische Inschriften trugen. Ganz allgemein ist
zu sagen, dass die mit französischer Inschrift bei weiten
vorherrschen. Es sind dem Verfasser fast keine mit deutscher Inschrift
und nur ein knappes halbes Dutzend mit italienischer Inschrift.
Insgesamt wurden von der FPD (Feldpostdirektion) 723 Stempel für die
Interniertenpost hergestellt.
1. Ohne Ortsangabe
1.1. Grosser
Zweikreisstempel (31 mm ˉ)
deutsche, französische,
italienische Inschrift
2. mit Angabe des
Lagerortes
deutsche, französische
Inschrift
...
2.2. mit „Franc de port“
...
deutsche, französische,
italienische Inschrift
B. Die Stempel für
die Hospitalisierten
1. ohne Ortsangabe
…
2. mit Ortsangabe
C. Stempel, welche
nicht von der Feldpostdirektion herausgegeben wurden, mit welchen
jedoch Interniertenpost abgestempelt wurde
D. Der Stempel des
Auskunftsbureaus der Militärinternierung
...
E. Andere Stempel,
welche auf die Internierung hinweisen (sogen. Kommandostempel)
F. Retour-Stempel
...
G. Die vom E.
herausgegebenen Internierungsvignetten und -Postkarten
Es wird hier
ausdrücklich darauf verzichtet, diese Vignetten als Marken im
postalischen Sinne zu bezeichnen, wie dies leider im Ausland
geschieht. Es handelt sich eindeutig um Spendenvignetten, welche auch
auf der Vorderseite von Zivilpost vorkommen können, analog den sogen.
„Soldatenmarken“. Diese Vignetten und Postkarten wurden vom EKIH im
November 1940 zur Speisung des Wohlfahrtsfonds für die Internierten
herausgegeben. Sie waren ausdrücklich vom Verbot, Marken der Schweizer
Post oder Soldatenmarken mit dem Interniertenpoststempel zu versehen,
ausgenommen.
6.1. französische
Vignette, Auflage 150.000 Stück, Verkaufspreis SFr 0,20
6.2. polnische Vignette,
Auflage 80.000 Stück, Verkaufspreis SFr 0,20
6.3. französische
Postkarte, Auflage 50.000 Stück, Verkaufspreis SFr 0,10
6.4. polnische
Postkarte, Auflage 30.000 Stück, Verkaufspreis SFr 0,10
6.5. Gedenkkarte für die
Internierung, französische und polnische Inschrift
6.6. wie 6.5., jedoch
rückseitig mit Text, für die Lotterie verwendet
6.1. Vignette für
französische Internierte
6.2. Vignette für
polnische Internierte
6.3. Postkarte für
französische Internierte
6.4. Postkarte für
polnische Internierte
6.5. Gedenkkarte für die
Internierung, französische und polnische Inschrift
*
Es folgt eine Auflistung
von 598 Orten, welche die endgültige Lagerstempeltype 2.2.
verwendeten.
Veränderungen im Bestand
der in der Schweiz internierten fremden Militärpersonen 1940 – 1946
Anzahl der Internierten,
Interniertenpoststellen und ihr Postverkehr
Bewertung der
Interniertenpoststempel, Vignetten, Postkarten und Briefe
***
Die
Post der Zivilflüchtlinge und Emigranten in der Schweiz in den Jahren
1939 – 45 und ihre Zensur
Georges Schild,
Reinmattstrasse 3, CH-3011 Bern
in: Beilage zum Rundbrief
32 der ARGE Zensur
(Phil. Bücherei, Hamburg,
BD-S544)
I. Die Internierung von
Zivilflüchtlingen
......
A. Stempel ohne Angaben
des Lagers oder der Zensurstelle
.....
B. Stempel mit Angabe
des Lagers oder der Zensursttelle
.....
C. Zensurbanderolen für
Flüchlingspost
...
D. Hinweiszettel btr.
rationierter Waren
....
E. Andere Stempel betr.
Zensur
....
II. Die Post der
französischen Flüchtlinge vom Juni 1940
......
III. Das Speziallager 1
am Schwarzsee
....
***
Neues über die Post der
Internierten in der Schweiz 1940/45
Georges Schild
Beilage zum Rundbrief 32
der ARGE Zensur
1. Deutsche Internierte
vor dem Frankreichfeldzug
....
2. Weitere
Neuentdeckungen bei der Militär-Interniertenpost in der Schweiz
2.2. Datumsstempel der
Zensurstelle in Bern
2.3. Zensurbanderolen
2.4. Umleitzettel
2.5. Post der in Leysin
internierten Kriesgefangenen
2.6.
Internierungsvignetten und -Postkarten
Sowohl die Vignette für
die französischen als auch die für die polnischen Internierten
existieren in Viererblockbogen als auch in Bogen von 20 Stück.
Die Postkarte für die
französischen Internierten wurde mit dem Druckfehler „TIMRBE“ statt
„TIMBRE“ gefunden.
2.8. Entwichene
Kriegsgefangene
....
2.9. Endgültige
Lagerstempel mit Ortsangabe
....
***
Ergänzungen zu der
Veröffentlichung
Die Post der
Kriegsgefangenen in der Schweiz 1940 – 45
Georges Schild
in: Der Ganzsachensammler
Nr. 21 /Mai 1977
(Phil. Bücherei Hamburg,
Z 296, S. 331 f)
Es ist 1.3.1.5. der
Zweikreisstempel nachzutragen.....
...
***
Weiterführende Literatur:
Petriuk, Stefan: Polnische Internierte in der Schweiz vom 18. Juni 1940 bis Winter 1945/46. in: MB der ARGE Polen, 1997:34: ; 1997:35: .
Schild, Georges: Die Post der Internierten in der Schweiz 1940 - 1946.
Danielki, Jan 1989 und 1990 in polnisch
Baranski, Stanislaw und Jozef Falkowski, Warszawa 1993 in polnisch.
Volland, Bettina: Polen, Schweizerinnen und Schweizer. Graubünden, 1993 |